AGB

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND PROVISIONSSÄTZE

 

1. Der Erfüllung der Makleraufträge widmen wir

uns mit größtmöglicher Sorgfalt. Unsere Tätigkeit

erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB; die nach-

folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen re-

geln die gegenseitigen Rechte und Pflichten näher.

 

2. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder

ausdrücklich abweichend vereinbart, sind vom Ab-

nehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten

etc.) an uns folgende Provisionen/Honorare

zu zahlen:

 

2.1 Vermietung und Verpachtung: Vermittlungs-

bzw. Nachweis-Provision in Höhe von 3 Monats-

kaltmieten, fällig mit Unterzeichnung des Mietver-

trags. Monatsmiete ist die aus der vereinbarten

Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte durch-

schnittliche monatliche Gegenleistung des Mieters

für die Gebrauchsüberlassung (ohne Mehrwert-

steuer) mit Ausnahme der Betriebskosten.

 

2.2 An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligun-

gen und Unternehmen, ähnliche Geschäfte:

Vermittlungs- bzw. Nachweis-Provision in Höhe

von 3 % aus dem Kaufpreis.

Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des

 Käufers zuzüglich übernommener Belastungen und

 Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unterneh-

mens oder der Beteiligung. Zahlt der Käufer eine

Rente, gilt als Kaufpreis der Barwert der Renten-

leistungen. Bei Nachweis und/oder Vermittlung

von kaufähnlichen Geschäften (z. B. Erwerb von

Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstückes in

eine Gesellschaft o.ä.) gelten die Provisionssätze

wie beim Kauf. Die Provision ist fällig mit

Vertragsunterzeichnung.

 

Alle genannten Provisionen verstehen sich zzgl.

der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,

zur Zeit 19 %.

 

2.3 Entwicklungs-/Konzeptionshonorare: Gemäß

zugrunde liegendem schriftlichen Auftrag bzw.

gemäß Angaben im Angebotsexposé.

 

3. Ist unserem Auftraggeber bzw. dem Empfänger

unserer Angebote die durch uns nachgewiesene

Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits

bekannt, hat er uns dies spätestens innerhalb von

8 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformation-

en unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen.

Entfalten wir wegen Verstosses gegen diese Ver-

pflichtung eine Tätigkeit, die nicht zur Entstehung

eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftrag-

geber bzw. der Empfänger zum Ersatz unseres

Schadens verpflichtet.

 

4. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auf-

traggeber / Empfänger auf unsere Maklertätigkeit

Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der

Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir

haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsab-

schluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig

schriftlich mitzuteilen.

 

5. Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind aus-

schließlich für den Auftraggeber (Angebotsempfän-

ger) bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche

Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt

es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, zahlt

der Auftraggeber (Angebotsempfänger) an uns eine

Vertragsstrafe in Höhe der unter Ziffer 2 genann-

ten Provision. Die Geltendmachung eines weiteren

Schadens bleibt vorbehalten.

 

6. Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil

– auch provisionspflichtig – tätig zu werden.

 

7. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsab-

sichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag

damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher

schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls

haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aus-

lagen und Zeitaufwendungen.

 

8. Die Provision ist verdient, sobald der Vertrag

aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermit-

tlung zustande gekommen ist. Es genügt, wenn

unsere Tätigkeit mitursächlich war.

Zahlbar ist die Provision nach der ggf. mit dem

Auftraggeber getroffenen Vereinbarung, andernfalls

binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung.

 

9. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch

berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer

späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen

erfolgt, soweit der gleiche Erfolg  erreicht wird.

Ebenso unschädlich für unseren Provisionsanspruch

ist eine spätere Vertragsauflösung oder der Nicht-

eintritt eines bezweckten Erfolgs.

 

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unver-

züglich schriftlich über den Abschluss des Vertra-

ges zu informieren, Auskunft über alle vertrag-

lichen Haupt- und Nebenabreden (z.B. Name und

Anschrift des Vertragspartners, -objekt, -preis und

 -bedingungen) zu erteilen und eine Vertragsab-

schrift zu übersenden. Behindert der Auftraggeber

durch verweigerte oder verspätete Informationen

die Geltendmachung eines Provisionsanspruches,

 hat er die Provisionsforderung ab vier Wochen

nach Vertragsabschluss mit 8 % über dem von der

Europäischen Zentralbank fest-gelegten Basiszins

zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nach-

weis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder

nicht in dieser Höhe entstanden ist.

 

11. Exposéangaben und sonstige Informationen

beruhen ausschließlich auf den uns von Dritten

erteilten Auskünften. Hierfür übernehmen wir

keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat alle

Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.

 

12. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers

sindausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätz-

lichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von

Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit

Entstehen des Anspruchs, spätestens 3 Jahre nach

Auftragsbeendigung.

 

13. Wir erbringen unsere Consulting-, Beratungs-

sowie Entwicklungsdienstleistungen mit der Sorg-

falt eines ordentlichen und professionellen Dienst-

leistungsunternnehmens. In diesem Zusammenhang

haften wir jedoch in keinem Fall für den tatsäch-

lichen Eintritt eines angestrebten oder prognosti-

zierten wirtschaftlichen Erfolgs bzw. für die tat-

sächliche rechtliche oder aber wirtschaftliche Um-

setzbarkeit der jeweils bearbeiteten Projekte.

Wurde nichts anderes vereinbart verrechnen wir für

unsere Beratungsleistungen einen Honorarsatz in

Höhe von 175,-€ pro Stunde zzgl. Mwst. sowie

zzgl. angefallener Auslagen / Spesen.

 

14. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber

ist ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland anzuwenden.

 

15. Wir schließen sämtliche Verträge ausschließlich

zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

selbst wenn anders lautenden AGB nicht wider-

sprochen wird. Abweichende AGB sind unwirksam

und werden nur durch ausdrückliche schriftliche

Anerkennung Bestandteil des Vertrages.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Voll-

kaufleute unser Firmensitz.

 

17. Sollten einzelne Bestimmungen des Maklerver-

trages unwirksam sein oder werden, so berührt

dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide

Seiten werden die unwirksame Klausel oder eine

Lücke durch eine Regelung ersetzen, die dem wirt-

schaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung

möglichst nahe kommt.

 

WIDERRUFRECHT

Im Falle eines Zustande kommenden Vertrages-

hierzu zählt auch ein Maklerauftrag, welcher aus

einem vorliegendem Angebot resultiert-

haben Verbraucher das folgende

Widerrufsrecht:

 

Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn

Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag

zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem

Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufs-

recht auszuüben, müssen Verbraucher uns mittels

einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post

versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,

informieren.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Bernhard Leibl Immobilien – Consulting GmbH,

Badstrasse 22, 9051 Zirndorf,

Faxnr.: 0911 376 673 79,

E-Mail: bernhard.leibl@bli-consulting.de

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass

der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung

des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist

absendet.

 

 

FOLGEN DES WIDERRUFS

 

Wenn Verbraucher einen Vertrag widerrufen,

haben wir diesen alle Zahlungen, die wir im

Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihnen

erhalten haben unverzüglich und spätestens

binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzu-

zahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf

dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

 

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe

Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen

Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es

wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

In keinem Fall werden einem Verbraucher wegen

dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Hatte der Verbraucher verlangt, dass unsere

Dienstleistungen bereits schon während der

Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser

uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,

der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu

dem der Verbraucher uns von der Ausübung

des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Ver-

trags unterrichtet hat, bereits errachten

Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamt-

umfang der im Vertrag vorgesehenen

Dienstleistungen entspricht.